Reiserücktritt
Sie können Ihren Urlaub z. B. wegen schwerwiegender Erkrankung oder Sterbefall in der Familie nicht antreten? Wir hoffen natürlich sehr, dass es Sie niemals betrifft, empfehlen Ihnen jedoch für solche Fälle eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung abzuschließen, z.B. bei der Union Reiseversicherung unter www.urv.de oder bei den preiswerten, TÜV geprüften Anbietern www.travelsecure.de und www.reiseversicherung.de
Weitere Versicherungen und deren Leistungspakete finden Sie im Internet.
Vorzeitiger Reiseabbruch
Sie müssen Ihren Urlaub aus unvorhergesehenen Gründen abbrechen? Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir, sofern das angemietete Objekt auf Grund der Kurzfristigkeit nicht weiter vermietet werden kann, die gesamten Buchungstage berechnen müssen. Eine Rückerstattung der gezahlten Miete ist leider nicht möglich. Wenn Sie auch hier auf der sicheren Seite sein möchten, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer separaten Reise-Abbruchversicherung.
Kostenfrei wegen COVID-19 stornieren
Sie können Ihre Buchung bis 48 Stunden vor Ihrer Anreise kostenlos stornieren oder verschieben, wenn Sie Ihren geplanten Aufenthalt nicht antreten können, und zwar bei:
- bestätigter persönlicher Erkrankung an COVID-19
- bestätigter verordneter Quarantäne
- Hochrisikogebiet / Reiseverbot für die Region Ligurien
- Wenn es wegen Covid-19 nicht möglich ist das Urlaubsziel zu erreichen (geschlossene Grenzen)
In allen anderen Fällen gelten nach wie vor unsere allgemeinen Miet- und Stornobedingungen.
Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.