Informationen zum italienischen Melderecht:
Das italienische Melderecht sieht eine Meldepflicht für ausländische Besucher vor. Jeder Italien Tourist muss innerhalb von 24 Stunden nach seiner Ankunft bei den Behörden angemeldet werden. Zuständig hierfür sind die jeweiligen Hotelbetreiber bzw. die Vermieter des Ferienhauses / der Ferienwohnung.
Damit Ihre Gastgeber die Meldung ordnungsgemäß vornehmen können, benötigen sie für kurze Zeit die Personalausweise aller Mitreisenden. Sobald die Meldung erfolgt ist, erhalten Sie Ihre Dokumente umgehend wieder zurück.
Bitte haben Sie hierfür Verständnis.